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   OLG Schleswig, 28.01.1993 - 5 U 210/91   

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https://dejure.org/1993,9696
OLG Schleswig, 28.01.1993 - 5 U 210/91 (https://dejure.org/1993,9696)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.01.1993 - 5 U 210/91 (https://dejure.org/1993,9696)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 5 U 210/91 (https://dejure.org/1993,9696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Angriffs- und Verteidigungsmittel können selbst geltend gemacht werden, Gesellschafter als Nebenintervenient auf Seiten der Gesellschaft, Nebenintervention, Rechte des Nebenintervenienten, Streitgenössische Nebenintervention, Widerspruch gegen Prozesshandlungen der ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 930
  • ZIP 1993, 680
  • ZIP 1995, 32
  • MDR 1994, 460
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 04.06.1940 - II 171/39

    1. Welcher Art ist die Streitgenossenschaft zwischen der mit der Auflösungsklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.01.1993 - 5 U 210/91
    Die Rspr. sieht dies in ähnlich gelagerten Fällen auch so (RGZ 93, 31 ff; 164, 129, 131; BGH WM 1980, 459, 462; OLG Neustadt NJW 1953, 1266 f).
  • RG, 07.05.1918 - II 22/18

    Streitgenössische Nebenintervention; Bestellen einer Sicherungshypothek zu Lasten

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.01.1993 - 5 U 210/91
    Die Rspr. sieht dies in ähnlich gelagerten Fällen auch so (RGZ 93, 31 ff; 164, 129, 131; BGH WM 1980, 459, 462; OLG Neustadt NJW 1953, 1266 f).
  • BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14

    Revisionsverfahren vor dem BGH: Anerkenntnis durch den zweitinstanzlichen

    Da er auf einer Entscheidung des Senats bestanden hat, ist sein Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils wegen des Fehlens eines wirksamen Anerkenntnisses im Beschlusswege entsprechend § 335 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 930, 932), denn die Frage nach der Wirksamkeit des Anerkenntnisses ist verfahrensrechtlich einer Prozessvoraussetzung gleichzustellen.
  • OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92

    Culpa in contrahendo (c.i.c.) bei Unternehmenskauf; Auskunftsverpflichtung des

    Gegen dieses Urteil hat der in jenem Verfahren als Nebenintervenient beigetretene Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits ... Berufung eingelegt, aufgrund welcher das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zu seinem Aktenzeichen 5 U 210/91 gemäß Urteil vom 28. Januar 1993 das Anerkenntnis Urteil des Landgerichts Kiel vom 19. September 1991 nebst dem diesem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Kiel zurückverwiesen hat (vgl. Beklagtenanlage BE 10).

    Mit dem letztgenannten Schriftsatz hat der Beklagte zugleich (vgl. Bl. 1050, 1052 d.A.) ein von ihm in Auftrag gegebenes und in das eingangs erwähnte Verfahren beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Schleswig (Az. 5 U 210/91) eingeführtes, etwa 450 Seiten starkes Gutachten des Professor Dr. K... (Direktor des Insituts für Wirtschaftsprüfung an ...) vom 14. Oktober 1992 zur Akte gegeben.

  • LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Da es sich dabei angesichts der Wertung des § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG um eine streitgenössische Nebenintervention handelt, können die Nebenintervenienten eine Säumnislage oder ein wirksames Anerkenntnis verhindern (vgl. nur BGH NJW-RR 1993, 1253 ff. [BGH 12.07.1993 - II ZR 65/92] ; OLG Schleswig NJW-RR 1993, 930; Hüffer, AktG, 7. Aufl., Rdn. 7 zu § 246).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2012 - 6 O 357/11

    Gerhard Woitzik Vorsitzender der Deutschen Zentrumspartei

    An ein - wie hier - wirksam erklärtes Anerkenntnis ist das Gericht gebunden (ständige Rechtsprechung, vgl. OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 1969, 12 W 510/69, NJW 1969, 1815; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 28. Januar 1993, 5 U 210/91, NJW-RR 1993, 932).
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